seien und er sich rechtlich beraten lassen solle (vgl. Anzeige des Beschuldigten bei der Anwaltsaufsichtsbehörde vom 31. Mai 2023 inkl. Beilage). Mit Entscheid AA 23 140 vom 5. September 2023 sah die Anwaltsaufsichtsbehörde von der Eröffnung eines Disziplinarverfahrens ab. 3.3 Nachdem die Beschwerdeführerin am 23. Mai 2023 bereits Strafanzeige wegen Nötigung, arglistiger Vermögensschädigung und Verleumdung gestellt hatte, reichte sie am 9. Juni 2023 die vorliegend interessierende Strafanzeige wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten zum Nachteil der beiden minderjährigen Töchter E.________ und F.________