6 der Scheidungsvereinbarung). Mit Schreiben vom 17. April 2023 kontaktierte der Beschuldigte die Beschwerdeführerin und teilte ihr mit, dass es die Verteilung der Kinderzulagen und Unterhaltszahlungen für F.________ anzupassen gelte. Dem Schreiben legte er eine «Vereinbarung zur Anpassung der Unterhaltszahlungen und Kinderzulagen» bei. Zudem stellte er ihr eine Rechnung für die hälftigen Anteile der Kinderzulagen für die Tochter F.________ und die hälftigen Handyabonnementkosten der drei gemeinsamen Kinder zu. Die hälftigen Reitlagerkosten von F.________ fakturierte er separat (vgl. Beilage 2 zur Strafanzeige vom 23. Mai 2023).