4 3. 3.1 Hintergrund des Strafverfahrens wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten bilden unter anderem Differenzen zwischen der Beschwerdeführerin und dem Beschuldigten hinsichtlich der Zuteilung der Kinderzulagen für die minderjährige Tochter F.________. 3.2 Aus den amtlichen Akten geht hervor, dass die Beschwerdeführerin und der Beschuldigte am 28. Oktober 2021 eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen (nachfolgend: Scheidungsvereinbarung) abgeschlossen haben.