Mit Verfügung vom 25. September 2023 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren vollumfänglich ein. Dagegen erhob die im vorinstanzlichen Verfahren als Privatklägerin geführte Kindsmutter B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), privat vertreten durch Fürsprecher C.________, am 2. Oktober 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern und beantragte: 1. Die Einstellungsverfügung vom 25. September 2023 sei aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zur Weiterbeurteilung zurückzuweisen.