Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft am 11. Oktober 2023 beim Regionalgericht Anklage im Verfahren BM 23 40138 mit dem Antrag auf Vereinigung mit dem hängigen Verfahren PEN 23 15 erhoben. Damit ist die Strafuntersuchung im Verfahren BM 23 40138 vollständig und das Vorverfahren abgeschlossen. Im Sinne des Antrages in der Anklageschrift ist davon auszugehen, dass die Verfahren entsprechend vereint und zusammen behandelt werden. 3.5 Nach dem Gesagten erweist sich das Ausstandsgesuch als unbegründet und ist abzuweisen.