(BGE 138 IV 142 E. 2.2 ff. mit Hinweisen). 3.2 Zum Zeitpunkt der Einreichung des Ausstandsgesuchs befand sich die zurückgewiesene implizite Teileinstellung bei der Gesuchsgegnerin zur Strafuntersuchung, wobei diese mit Verfügung vom 21. September 2023 die Anklage in Aussicht stellte; der zuvor angeklagte Teil war bereits beim Regionalgericht hängig. Diesezüglich macht die Gesuchstellerin den Ausstandsgrund der Vorbefassung gemäss Art. 56 lit. b StPO geltend. Die Gesuchsgegnerin fungiere in Personalunion gleichzeitig in zwei verschiedenen Verfahren mit verschiedenen Funktionen und Aufgaben.