Wird auf diesen Zeitpunkt für die Kenntnisnahme des Ausstandsgrundes abgestellt, wäre das Ausstandsgesuch mit Eingabe vom 26. September 2023 bei der Staatsanwaltschaft innert Frist und somit rechtzeitig eingereicht worden. Ob das Ausstandsgesuch rechtzeitig gestellt wurde, kann allerdings offengelassen werden, da es – wie nachstehend aufgezeigt wird – ohnehin abzuweisen ist.