3 trag auf die Justiz verliessen. Mit Verfügung vom 19. Oktober 2023 wies die Verfahrensleitung den Antrag auf Sistierung des Ausstandsverfahrens ab und teilte mit, dass das Urteil des Bundesgerichts 7B_461/2023 vom 9. Oktober 2023 vorliege und sich die Sistierung damit erübrigt habe. Gleichzeitig gab sie den Parteien die Gelegenheit zur Einreichung abschliessender Bemerkungen. Auf einen zweiten Schriftenwechsel wurde verzichtet. Die Parteien verzichteten auf die Einreichung abschliessender Bemerkungen.