Die Beschwerdekammer eröffnete gestützt auf die Eingabe der Gesuchstellerin mit Verfügung vom 3. Oktober 2023 ein Ausstandsverfahren und forderte die weiteren Parteien zur Stellungnahme sowie die Staatsanwaltschaft zur Einreichung der amtlichen Akten (BM 23 40138) auf. Mit Eingabe vom 9. Oktober 2023 beantragte die Gesuchstellerin die Sistierung des Ausstandsverfahrens bis zum Entscheid des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesgericht (7B_461/2023). Mit Schreiben vom 10. Oktober 2023 beantragte die Privatklägerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei; unter Kosten- und Entschädigungsfolge.