Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 2023 419 vom 24. Oktober 2023 abgewiesen. 1.3 Am 28. September 2023 leitete die Staatsanwaltschaft das Ausstandsgesuch an die zuständige Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter und nahm gleichzeitig Stellung dazu. Die Beschwerdekammer eröffnete gestützt auf die Eingabe der Gesuchstellerin mit Verfügung vom 3. Oktober 2023 ein Ausstandsverfahren und forderte die weiteren Parteien zur Stellungnahme sowie die Staatsanwaltschaft zur Einreichung der amtlichen Akten (BM 23 40138) auf.