1.2 Mit Schreiben vom 26. September 2023 beantragte die Gesuchstellerin die Edition der amtlichen Akten 7B_461/2023 beim Bundesgericht sowie die Sistierung der Untersuchung bis zum Entscheid des Bundesgerichts. Als Eventualantrag stellte sie ein Ausstandsgesuch betreffend die Gesuchsgegnerin. Mit Verfügung vom 27. September 2023 lehnte die Staatsanwaltschaft die Anträge auf Beizug der Akten des Beschwerdeverfahrens 7B_461/2023 und die Sistierung des Verfahrens ab. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 2023 419 vom 24. Oktober 2023 abgewiesen.