Dagegen erhob die Privatklägerin Beschwerde, welche mit Beschluss vom 26. Januar 2022 gutgeheissen wurde. In der Folge untersuchte die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt unter der Verfahrensnummer BM 20 22842 und erhob am 11. Januar 2023 Anklage beim Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht). Mit Beschwerde vom 23. Januar 2023 rügte die Privatklägerin, dass die Staatsanwaltschaft eine implizite Teileinstellung vorgenommen habe.