4. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt A.________ für das Beschwerdeverfahren wird nach Beendigung des amtlichen Mandats durch die Staatsanwaltschaft festgesetzt. Es besteht hinsichtlich der für das Beschwerdeverfahren auszurichtenden amtlichen Entschädigung weder eine Rückzahlungspflicht noch ein Nachforderungsrecht.