Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) B.________ wegen Ausführungsgefahr für eine Dauer von drei Monaten (d.h. bis 14. Dezember 2023) in Untersuchungshaft. Daraufhin wandte sich B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit diversen persönlichen Eingaben an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). In diesen wehrte er sich u.a. auch gegen die Einsetzung von Rechtsanwalt A.________ als amtlichen Rechtsbeistand. Die entsprechenden Eingaben resp.