u.a. mit dem Tod bedroht zu haben. So soll er gegenüber der zuständigen Fallverantwortlichen der Bewährungshilfe, nachdem diese ihn über die – im Nachgang an vergebliche Rückgabeversuche erfolgte – Vernichtung der Gegenstände durch die Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt hatte, einerseits in einer Mail geäussert haben «Ich werde dieses Arschloch töten!», andererseits ihr eine Voicemail hinterlassen haben mit dem Inhalt, dass es so nicht gehe und «ich werde dieses Arschloch D.________ genau gleich behandeln, wie er meinen Laptop behandelt hat».