Der Beschuldigte hat gemäss seinen Schilderungen in der E-Mail an die Kantonspolizei Bern vom 25. Februar 2023 die offene Gartenfenstertüre erst in der Wohnung festgestellt. Zudem ist das Aufbrechen des Schlosses die einzige Möglichkeit gewesen, damit er als Willensvollstrecker dauerhaft Zugang zur Wohnung erlangen konnte, was für die Ausübung seines Amtes notwendig gewesen ist (Instandstellung des Hauses für eine ganzheitliche Vermietung).