10 fen und an mehreren Fenstern geklopft, bevor der Schlüsseldienst den Zugang zur Wohnung ermöglicht hat (vgl. die E-Mail des Beschuldigten an die Kantonspolizei Bern vom 25. Februar 2023). Eine erneute vorgängige telefonische Kontaktaufnahme mit der Beschwerdeführerin erschien angesichts ihrer beharrlichen Verweigerung resp. aufgrund fehlender Kooperation als von vornherein nicht zielführend.