Vielmehr gehe es darum, die Vermietbarkeit der ganzen Liegenschaft herzustellen, wofür die untere Wohnung mit Fachpersonen vorgängig der Schlüsselübergabe besichtigt werden müsse. Sowohl im Hinblick auf eine Weitervermietung der Liegenschaft wie auch im Hinblick auf einen allfälligen Verkauf sei die Besichtigung der Liegenschaft zusammen mit einem Fachmann zwecks Feststellung des Sanierungsbedarfs unerlässlich (vgl. insbesondere die Schreiben vom 31. Oktober 2022, 12. Januar 2023 und 9. Februar 2023).