Sie habe mehrmals erklärt, Handwerkern oder Schadenexperten jederzeit Zutritt zur unteren Wohnung zu verschaffen. Wenn es einem Willensvollstrecker erst nach Jahren in den Sinn komme, für die Liegenschaft besorgt zu sein, und er ohne sich auch nur kurz telefonisch zu melden, gewaltsam in die Liegenschaft eindringe, könne dies kaum als gerechtfertigt angesehen werden.