Es sei abgemacht worden, dass sie nach den Gegenständen der Drittpersonen suche und die Schlüssel Ende März 2023 definitiv über- sowie bis Ende Mai 2023 bekannt gebe, ob sie die Liegenschaft übernehme. Es sei unerlässlich gewesen, dass sie im Besitz der Schlüssel bleibe, da sie den Nachlass habe erlesen müssen und vom Beschuldigten als Hilfskraft ernannt worden sei, um u.a. die Wohnung zu lüften. Es sei plötzlich die Aufforderung für Terminangaben zur Abklärung des Sanierungsbedarfs der unteren Wohnung gekommen. Sie habe moniert, dass bei einer Sanierung zu viele Kosten entstünden und die Liquidität dafür nicht vorhanden sei.