Der Beschuldigte habe im Oktober 2022 erstmals die Schlüssel zur unteren Wohnung verlangt, um sämtlichen Hausrat in einer überstürzten Aktion zu entsorgen. Sie habe ihm erklärt, dass sich etliche Gegenstände von Drittpersonen in der Wohnung befänden und er sich strafbar mache, wenn er diese entsorge. Es sei abgemacht worden, dass sie nach den Gegenständen der Drittpersonen suche und die Schlüssel Ende März 2023 definitiv über- sowie bis Ende Mai 2023 bekannt gebe, ob sie die Liegenschaft übernehme.