Dies habe sich in seinem Schreiben vom 23.03.2023 bestätigt. Laut B.________ habe der Vorfall nicht nach einem klassischen Einbruch ausgesehen. Es sei nichts durcheinandergeworfen worden, und auf den ersten Blick habe lediglich der Schlüssel von einem Vorhängeschloss an der Gartenfenstertüre und ein an ihre Schwester adressierter Brief gefehlt. Laut B.________ hätte A.________, um in das Haus zu gelangen, anders und ohne Schaden zu verursachen vorgehen können. Er hätte versuchen können, sie anzurufen. Wie er selbst schreiben würde, sei ihr Auto vor dem Haus gestanden und er habe vermutet, dass sie in der Nähe gewesen sei.