___ am 16.02.2023 im Garten vom Haus ihrer verstorbenen Mutter an der D.________ (Strasse) in Bern gearbeitet habe, habe sie die Gartenfenstertür, aus der sie hinausgelangt sei, plötzlich verschlossen vorgefunden. Auf der gegenüberliegenden Seite des Hauses seien die Schlösser der beiden Eingangstüren aufgebohrt bzw. das Schloss von der inneren Haustüre gänzlich zerstört gewesen. Zudem sei eine Scheibe von der äusseren Eingangstüre eingeschlagen gewesen. Sie habe sofort vermutet, dass der Verursacher dafür der Willensvollstrecker ihrer Mutter (oder ein Beauftragter von ihm) sei. Dies habe sich in seinem Schreiben vom 23.03.2023 bestätigt.