(Strasse) in Bern, in welcher sich zwei Wohnungen (UG/EG und OG) befinden. Am 16. Februar 2023 verschaffte sich der Beschuldigte mit Hilfe eines Schlüsseldienstes Zugang zur Liegenschaft, woraufhin die Beschwerdeführerin am 22. Juni 2023 bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Beschuldigten und evtl. Mitbeteiligte wegen Sachbeschädigung, allenfalls Anstiftung dazu, und allfällig weiterer Delikte (Sachentziehung) erhob.