Seine gesamte Familie und seine Freunde und Kollegen befinden sich in Rumänien. In der Schweiz hat der Beschwerdeführer demgegenüber weder eine Arbeitsstelle noch einen Wohnsitz und offenbar nur wenige lose Bekanntschaften zu anderen Rumänen, deren vollständige Namen er teilweise indes nicht kennt resp. kennen will. Wo der Beschwerdeführer während seiner Anwesenheit in der Schweiz gelebt hatte, konnte oder wollte er nicht näher erläutern. Er will im Juli 2023 das erste Mal in die Schweiz eingereist sein und sich zuvor noch nie in der Schweiz aufgehalten haben, was gegen einen engen Bezug zur Schweiz spricht.