Inwiefern dies stimmen mag, ist unschlüssig, schliesslich liegen keinerlei Hinweise dafür vor. So sagt er anlässlich seiner Einvernahme vor dem hiesigen Zwangsmassnahmengericht vom 03.08.2023 aus, dass seine Freunde und Kollegen sowie seine Familie allesamt in Rumänien leben würden und dass er eine feste Freundin in Deutschland habe. Obwohl er sich in letzter Zeit öfters in der Schweiz aufgehalten hat, wie die Vorfälle vom 04.07.2023, 31.07.2023 sowie mutmasslich vom 07.03.2023 zeigen, pflegt der Beschuldigte keinerlei familiäre, berufliche oder anderweitige soziale Bindungen in der Schweiz noch hat er einen Wohnsitz hier.