13 weist diesbezüglich auf den Haftanordnungsentscheid vom 3. August 2023. In diesem wurde Folgendes ausgeführt: Der Beschuldigte ist rumänischer Staatsangehöriger, hat aber seinen festen Wohnsitz laut eigenen Angaben seit 5-6 Monaten in Deutschland. Dort sei er bisher einer Arbeit nachgegangen und hätte am Tag nach der Festnahme durch die Polizei eine neue Stelle in Deutschland antreten sollen. Inwiefern dies stimmen mag, ist unschlüssig, schliesslich liegen keinerlei Hinweise dafür vor.