des Protokolls). Den Ladendiebstahl in der I.________(Verkaufsgeschäft) in J.________(Örtlichkeit) vom 4. Juli 2023 will der Beschwerdeführer ebenfalls begangen haben, weil seine in Rumänien lebende Nichte Geburtstag gehabt habe und er ihr Kleider habe schenken wollen (vgl. Z. 194 f. des Protokolls der Hafteröffnung vom 2. August 2023). Auch die insoweit geschilderten Beweggründe des Beschwerdeführers sprechen klar für eine Gewerbsmässigkeit.