Beim Eintreffen der Polizei hätten sich auf dem Tisch der Rucksack des Beschwerdeführers sowie Akku-Bohrmaschinen befunden (vgl. S. 2 des Berichts). Die Version des Beschwerdeführers, wonach er die Akku- Schlaghämmer zuerst habe stehlen wollen, sich dann dagegen entschieden und diese wieder zurück ins Regal gestellt habe, wirkt unglaubhaft, zumal er zu Beginn der Einvernahme zuerst noch bestritten hatte, überhaupt je in der Nähe von diesem Gestell gewesen zu sein.