Beim Mann auf den Bildern der Überwachungskamera, von welchen die Polizei glaube, dass es sich um ihn handle, seien keine solchen Fingertattoos ersichtlich. Hinsichtlich des ihm vorgeworfenen Ladendiebstahls in der I.________(Verkaufsgeschäft) in J.________(Örtlichkeit) vom 4. Juli 2023 sei er von Anfang an geständig gewesen. In Bezug auf den ihm vorgeworfenen Ladendiebstahl im D.________(Verkaufsgeschäft) in E.________(Örtlichkeit) vom 31. Juli 2023, welchen er bestreite, hätten sich seit seiner Verhaftung keine zusätzlichen Verdachtsmomente ergeben.