Was den ihm vorgeworfenen Diebstahl in der G.________(Verkaufsgeschäft) in H.________(Örtlichkeit) vom 7. März 2023 anbelange, welcher ausschliesslich auf Bildern der Überwachungskamera basiere, habe seine Befragung vom 6. September 2023 ein wesentlich entlastendes Element ergeben. Wie dem Einvernahmeprotokoll zu entnehmen sei, habe er seit er dreizehn Jahre alt sei oben auf jedem Finger ein kleines Tattoo. Beim Mann auf den Bildern der Überwachungskamera, von welchen die Polizei glaube, dass es sich um ihn handle, seien keine solchen Fingertattoos ersichtlich.