Wo sein Rucksack – in welchem sich mutmasslich Deliktsgut (Bohrmaschinen) befinden soll – sei, wisse er nicht. Dieser sei vielleicht noch im Auto. Die anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten Gegenstände gehörten ihm resp. seiner Frau. Er habe lediglich den sichergestellten Maschinenbohrer Dewalt vom D.________(Verkaufsgeschäft) gestohlen. Wann dies gewesen sei, wisse er nicht