Der Mitbeschuldigte L.________ bestritt anlässlich seiner Einvernahmen vom 5. März 2023, 31. Juli 2023 und 1. August 2023, gemeinsam mit dem Beschwerdeführer Ladendiebstähle begangen zu haben. An der polizeilichen Einvernahme vom 5. Juli 2023 gab er an, im Jahr 2023 einmal in Begleitung eines Freundes namens «M.________» in der vom Ladendiebstahl betroffenen G.________(Verkaufsgeschäft) Filiale in H.________(Örtlichkeit) gewesen zu sein und sich damals für Parfüms interessiert zu haben. Ihm wurden Fotos des Fahndungsersuchens vorgelegt, woraufhin er bestätigte, auf einem der vorgelegten Fotos abgebildet zu sein.