E.________(Örtlichkeit) soll L.________ mitbeteiligt gewesen sein. Der Beschwerdeführer gestand anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 31. Juli 2023 den Ladendiebstahl in der I.________(Verkaufsgeschäft) in J.________(Örtlichkeit) vom 4. Juli 2023 ein. Er bestreitet indes, den Diebstahl gemeinsam mit L.________ begangen zu haben; diesen will er dort nur zufälligerweise getroffen haben.