im D.________(Verkaufsgeschäft) in E.________(Örtlichkeit) (Deliktsgut: mehrere Akku-Schlaghämmer im Deliktsbetrag von total CHF 2'203.00 [der Beschwerdeführer selbst soll zwei Akku-Schlaghämmer im Deliktsbetrag von CHF 788.00 entwendet haben]) sowie am 3. Juli 2023 in einem Velogeschäft in K.________(Örtlichkeit) (Deliktsgut: mehrere Elektrovelos im Preissegment von jeweils rund CHF 7'000.00). Bei den Ladendiebstählen vom 7. März 2023 in der G.________(Verkaufsgeschäft) in H.________(Örtlichkeit), vom 4. Juli 2023 in der I.________(Verkaufsgeschäft) in J.________(Örtlichkeit) und vom 31. Juli 2023 im D.________(Verkaufsgeschäft) in