Der Beschwerdeführer wird von der Staatsanwaltschaft des gewerbsmässigen Diebstahls dringend verdächtigt. Er soll fünf Ladendiebstähle begangen haben, nämlich am 7. März 2023 in der G.________(Verkaufsgeschäft) in H.________(Örtlichkeit) (Deliktsgut: diverse Parfüms im Deliktsbetrag von total CHF 545.00), am 4. Juli 2023 in der I.________(Verkaufsgeschäft) in J.________(Örtlichkeit) (Deliktsgut: mehrere Kleidungsstücke im Deliktsbetrag von total CHF 1'009.30), ca. Anfang/Mitte Juli 2023 im D.________(Verkaufsgeschäft) in E.________(Örtlichkeit) (Deliktsgut: mehrere Bohrmaschinen), am 31. Juli 2023