Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, der Entscheid des Regionalgerichts vom 19. September 2023 sei aufzuheben und er sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete mit Schreiben vom 27. September 2023 unter Verweis auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid auf eine Stellungnahme. Die Staatsanwaltschaft schloss mit delegierter Stellungnahme vom 2. Oktober 2023 auf eine kostenfällige Abweisung der Beschwerde.