Am 19. September 2023 verlängerte es die Untersuchungshaft um zwei Monate, d.h. bis am 14. November 2023. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 25. September 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, der Entscheid des Regionalgerichts vom 19. September 2023 sei aufzuheben und er sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen.