1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen gewerbsmässigen Diebstahls. Am 3. August 2023 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von eineinhalb Monaten an, d.h. bis am 14. September 2023. Am 19. September 2023 verlängerte es die Untersuchungshaft um zwei Monate, d.h. bis am 14. November 2023.