3 was sich mitunter auch darin zeigt, dass er den entsprechenden Bericht inklusive der Seiten 1, 12 und 13 selber eingereicht hat. Entsprechend war er ab der Zustellung, die – wie die Staatsanwaltschaft richtigerweise festhält und vom Beschwerdeführer nicht bestritten wird – in der Zeit zwischen dem 15. und 20. Juli 2021 erfolgt sein dürfte, auch darüber informiert, dass der entsprechende Bericht an die vorgenannten Stellen weitergeleitet worden war.