Die üble Nachrede finde damit auch weiterhin statt, da jeder Psychiater, welcher den Beschwerdeführer in Zukunft abklären werde, auf dieses Schreiben zurückgreifen und somit die üble Nachrede nachlesen und ihn anhand dieser Unterstellungen beurteilen bzw. verurteilen werde. Des Weiteren berufe sich die Staatsanwaltschaft auf eine Eingabe, welche per E-Mail am 1. Dezember 2022 eingegangen sei, obwohl er mehrmals darauf hingewiesen habe, dass die Anzeige am 5. Oktober 2022 per A-Post an die Staatsanwaltschaft und den Polizeiposten Burgdorf geschickt worden sei.