Auch ein Fehler bei der Postzustellung liegt nicht derart ausserhalb jeder Wahrscheinlichkeit, dass nicht damit gerechnet werden müsste und sich die Behörden für den Zustellungsnachweis mit einer aus Wahrscheinlichkeitsüberlegungen fliessenden Fiktion begnügen können. In Übereinstimmung mit dem Regionalgericht ist festzuhalten, dass sich die vorliegende Konstellation nicht mit der Ausgangslage in