Zwar ist es eher unwahrscheinlich, dass der Steckzettel unter diesen Umständen durch besondere Witterungsverhältnisse davongetragen wurde. Nichts desto trotz kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte des Steckzettels bedient haben oder dieser nicht gut genug hinter dem Scheibenwischer befestigt worden war und deshalb bspw. durch eine Windböe davongetragen wurde. Auch aus dem Umstand, dass der Beschuldigte die Widerhandlung nicht in Abrede stellt und die Ordnungsbusse nachträglich bezahlt hat, kann nicht abgeleitet werden, er habe die Ordnungsbusse erhalten.