Er habe nie behauptet, die Ordnungsbusse sei ungerechtfertigt. Weshalb also hätte er die Fotos verlangen und dadurch einen Mehraufwand generieren sollen. Dass er zusätzlich zu der Busse aber noch Verfahrenskosten eines Verfahrens bezahlen solle, für welches er keine Schuld trage, erachte er als respektlos. Es entspreche nicht der Wahrheit, dass er den Bussenzettel und die Mahnung erhalten habe. Ein Strafverfahren sei aufgrund der vorliegenden Beweislage nicht gerechtfertigt.