In seiner Stellungnahme vom 26. Februar 2023 präzisierte der Beschuldigte seine Aussage, wonach er «spätestens nach Kenntnis einer Mahnung darauf reagiere» dahingehend, dass es bereits einmal vorgekommen sei, wonach er für falsches Parkieren eine Ordnungsbusse erhalten habe. Da er keinen Bussenzettel am Auto habe vorfinden können, habe er die Busse sofort nach Erhalt der Mahnung bezahlt. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft, wonach er keine Fotos verlangt habe, könne er nicht nachvollziehen. Er habe nie behauptet, die Ordnungsbusse sei ungerechtfertigt.