Vorliegend könne aufgrund der Umstände nicht auf eine Kenntnisnahme durch den fehlbaren Lenker geschlossen werden. Daran ändere nichts, dass andere Fahrzeuglenker, welche zur gleichen Zeit wie der Beschuldigte Bussen erhalten, diese fristgerecht bezahlt hätten. 3.5 In seiner Stellungnahme vom 26. Februar 2023 präzisierte der Beschuldigte seine Aussage, wonach er «spätestens nach Kenntnis einer Mahnung darauf reagiere» dahingehend, dass es bereits einmal vorgekommen sei, wonach er für falsches Parkieren eine Ordnungsbusse erhalten habe.