Akten offensichtlich von Beginn an bewusst gewesen, dass er am 3. Juni 2022 in Biel eine durch die polizeilichen Kontrollorgane festgestellte Parkwiderhandlung begangen habe. Ausserdem sei erwiesen, dass die beiden gleichzeitig gebüssten Fahrzeughalter, die vor und hinter dem Fahrzeug des Beschuldigten ebenfalls ausserhalb von Parkfeldern parkiert gehabt, ihre Ordnungsbussen mittels der unter dem Scheibenwischer hinterlegten Rechnungen innert Frist und ohne Auslösung einer Mahnung bezahlt hätten.