Obwohl es unwahrscheinlich erscheint, kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass die unter den Scheibenwischer geklemmte Ordnungsbusse nicht durch Dritte entfernt oder durch ungünstige Wetterverhältnisse zerstört bzw. davongetragen wurde (Regen, Wind). Zusammengefasst wurde also nur ein Zustellversuch mit einfacher Post vorgenommen, wobei diese Zustellung praktisch nicht beweisbar ist, währenddessen auch die fehlende Kenntnisnahme der Ordnungsbusse am Fahrzeug selbst nicht ausgeschlossen werden kann.