Sodann wurde dem Beschuldigten am 20. Juli 2022 per Post eine Mahnung zugesandt, in welcher er zur Bezahlung der Busse von CHF 40.00 aufgefordert wurde, andernfalls das ordentliche Verfahren mit Verzeigung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingeleitet werde (amtliche Akten pag. 4). Da innert Frist keine Zahlung eingegangen war, erstattete die Direktion Sicherheit und Soziales, Dienstelle Polizeiinspektorat, der Stadt Biel am 3. Oktober 2022 bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen den Beschuldigten und überwies dieser die Akten zur Durchführung des ordentlichen Verfahrens (amtliche Akten pag. 1).