3. 3.1 Von der Staatsanwaltschaft wird geltend gemacht, dass die Ordnungsbusse inkl. Bedenkfristformular am 3. Juni 2022 durch das zuständige Polizeiorgan unter den Scheibenwischer des Fahrzeuges des Beschuldigten geklemmt wurde. Sodann wurde dem Beschuldigten am 20. Juli 2022 per Post eine Mahnung zugesandt, in welcher er zur Bezahlung der Busse von CHF 40.00 aufgefordert wurde, andernfalls das ordentliche Verfahren mit Verzeigung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingeleitet werde (amtliche Akten pag.